Händlerbedingungen – Arbeitsentwurf

Regeln für Gutscheinbestand, Verkauf und monatliche Abrechnung.

Dieser Text ist ein ausführlicher bearbeitbarer Ausgangsentwurf und vor Produktivbetrieb juristisch zu prüfen.

1. Händlerbestand

Dem Händler zugeordnete, noch nicht verkaufte Karten können – soweit als Kommissionsbestand vereinbart – ohne Verkaufsforderung im Bestand verbleiben. Bewegungen, Rücknahmen, Umlagerungen und Sperren werden systemseitig protokolliert.

2. Verkauf und Aktivierung

Eine Händlerkarte wird erst beim tatsächlichen Verkauf aktiviert. Bei Tarifwahlkarten ist vor Aktivierung eine vom Betreiber freigegebene GeschenkApp-Preisstufe auszuwählen. Freie Werteingaben sind nicht vorgesehen.

3. Entstehung der Händlerforderung

Mit erfolgreicher Verkaufsaktivierung entsteht die Händler-Abrechnungsposition sofort. Maßgeblich ist der Verkaufszeitpunkt. Die spätere Einlösung, Nichtnutzung oder Teilnutzung durch den Endkunden verändert die bereits entstandene Händlerforderung nicht.

4. Monatliche Sammelabrechnung

Offene Verkaufspositionen werden regelmäßig, grundsätzlich monatlich, nach Händler zusammengefasst. Die Rechnung kann Seriennummer, Verkaufsdatum, Preisstufe, Händler-EK und weitere vereinbarte Abrechnungsdaten ausweisen.

5. Händler-EK und Marge

Der beim Verkauf gültige Händler-EK, die Marge und eine etwaige Verkäuferprovision werden als historischer Snapshot gespeichert. Spätere Preisänderungen dürfen abgeschlossene Verkäufe nicht rückwirkend verändern.

6. Verkäuferzugänge

Persönliche Verkäuferzugänge dürfen nur im Namen des zugeordneten Händlers handeln. Zugangsdaten sind zu schützen. Der geheime Kundencode wird für den Verkaufsprozess nicht benötigt.

7. Zahlungsziel und Zahlung

Das konkrete Zahlungsziel richtet sich nach der Händlervereinbarung bzw. Rechnung. Soweit Warenbestand bereits bei Übergabe bar oder auf Rechnung gekauft wird, ist dies gesondert zu dokumentieren.